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INFO ZUR TRANSPORTVERSICHERUNG |
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Liebe Geschäftspartner,
leider mussten wir feststellen, dass trotz vielfältiger Verbesserungsmaßnahmen an unseren Verpackungen, die Anzahl der Transportschäden in den letzten Monaten angestiegen ist. Unsere Recherchen ergaben, dass die Mehrzahl der Transportschäden von den Versicherungen nicht anerkannt worden sind. Ursache hierfür sind Handlingsfehler bei der Warenannahme.
Jeder Kaufmann hat nach §377 des Handelsgesetzbuchs die Verpflichtung, Ware bei Annahme unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und auf eventuelle Beschädigungen hin zu prüfen und jedweden Mängel anzuzeigen.
Liegt eine offensichtliche Beschädigung der Verpackung vor, sollte in jeden Fall die Ware annahmeverweigert werden.
Um Ihnen und uns die in solchen Fällen auftretenden Ärgernisse zu ersparen, möchten wir Sie bitten, auch Ihre Kunden auf diese notwendige, sorgfältige Prüfung der Ware im Wareneingang hinzuweisen. Um bei der Warenannahme richtig zu handeln, gilt es vorab die folgenden Transportarten zu unterscheiden:
1) Transport mit Paketdienst - UPS: Bei UPS gilt für Transportschäden eine Meldefrist von 6 Werktagen. Innerhalb dieser Frist MUSS die Beschädigung der Ware angezeigt werden.
Bei offensichtlichen Schäden der Verpackung ist eine Annahmeverweigerung anzuraten. Es ist auch möglich, bei einer Lieferung von mehreren Paketen eine Teilannahmeverweigerung durchzuführen, so dass nicht auf die komplette Warenlieferung verzichtet werden muss.
Bei jeglicher Art von Schäden, ob offensichtlichen oder verdeckten, ist in jedem Falle die Beschädigung innerhalb der Frist zu melden und Ware und Verpackung unbedingt für eine spätere Begutachtung durch den Paketdienst aufzubewahren und bereitzustellen.
Ist die Frist überschritten, lehnt der Transporteur jede Haftung ab. Wichtig: Meldung muss innerhalb von 6 Werktagen erfolgen!
2) Transport durch die Spedition Bei dieser Transportart MUSS ebenfalls unverzüglich bei Warenannahme die Verpackung geprüft werden. Zeichnet hier der Empfänger dem Spediteur auf der sogenannten Rollkarte den Empfang der Ware kommentarlos gegen, so bestätigt er damit, die Ware in einem einwandfreien Zustand erhalten zu haben. Damit lässt sich eine spätere Reklamation nicht mehr argumentieren, denn der Schaden könnte auch ebenso gut später beim Kunden entstanden sein. Hier gilt keine Meldefrist von 6 Werktagen.
Alle gesetzlichen Vorschriften über Speditionsgeschäfte unterliegen den Allgemeinen Deutschen Spediteur- bedingungen (ADSp.). Hier sind auch die Pflichten bei Ablieferung im § 33 ausdrücklich beschrieben, ebenso auch die Haftungsgrenzen bei Beschädigungen und leider ist der Haftungsbetrag auf lediglich 5 Euro pro Kilogramm Rohgewicht der Sendung eingeschränkt. Es gilt Folgendes:
Schäden müssen sofort auf der Rollkarte vermerkt werden. Daher ist bei Annahme der durch eine Spedition gelieferten Ware auf eine sofortige, besonders gründliche Überprüfung der Verpackung zu achten. Die Unterschrift auf der Rollkarte bestätigt nicht einfach nur den Erhalt der Ware, sondern den Erhalt in einem einwandfreien Zustand!!!!
Aus diesem Grunde möchten wir Sie und Ihre Kunden eindringlich bitten, bei Anlieferung durch eine Spedition unbedingt auf den Zustand der Verpackung zu achten. Prüfen Sie diese von allen Seiten, denn oft wird das Paket so platziert, dass evtl. Beschädigungen verdeckt werden, damit der Empfänger "rein quittiert" und so den Erhalt einer einwandfreien Ware bestätigt. Durch diese Empfangsbestätigung befinden sich dann sowohl Spediteur als auch die Firma Medium nicht mehr in der Haftung. Wichtig: Die Rollkarte erst nach gründlicher Prüfung der Verpackung unterschreiben, kleinere Schäden in jedem Fall darauf vermerken, bei größeren Schäden sollte die Annahme ganz verweigert werden!
Fazit: Befindet sich die Unterschrift des Empfängers erst einmal auf der Rollkarte, liegt die Verantwortung bzw. Haftung beim Empfänger.
Zusammenfassend möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass eine sorgfältige Überprüfung der Verpackung in der Warenannahme und eine sofortige bzw. fristgerechte Beanstandung für eine reibungslose Abwicklung eines Transportschadens unumgänglich sind. Bitte informieren Sie auch Ihre Kunden, dass besonders bei per Spedition gelieferter Ware eine sofortige sorgfältige Prüfung durchgeführt werden muss.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir, sollte nicht wie beschrieben verfahren werden, die Verantwortung für Transportschäden nicht übernehmen können, da wir weder Verursacher sind, noch den Empfang der Ware vornehmen. Bitte bedenken Sie bei Speditionslieferungen die Wichtigkeit Ihrer Unterschrift und der Ihrer Kunden:
Ist diese kommentarlos erfolgt, lehnt die Spedition jegliche Haftung ab, somit kann auch die Lieferfirma keine weitere Verantwortung mehr übernehmen.
Mit freundlichen Grüssen
Gerhard Valenta
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